Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien
Deutschland
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland – seit dem Jahr 2000 mehrfach für neue Anlagen modifiziert und angepasst – legt für den Strom aus Solarstrom- und Windenergieanlagen feste Einspeisetarife fest. Die Tarife werden für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Die Gesetze gewähren den Anlagenbetreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen einen Einspeisevorrang für die erzeugten kWh Strom.
Für Windenergieanlagen wird in den ersten fünf Jahren eine erhöhte Anfangsvergütung je kWh gezahlt. Je nach Windaufkommen des Standorts wird anschließend eine Grundvergütung oder für bis zu 20 Jahre die erhöhte Vergütung gezahlt.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, lag 2020 erstmals bei mehr als 50 Prozent: er hat sich von 46 % im Jahr 2019 auf 50,5 % erhöht. Die Windkraft war mit einem Anteil von 27 % an der Stromerzeugung die wichtigste Energiequelle. Solar- und Windenergie übertrafen mit 183 TWh erstmals die Summe aller fossilen Energiequellen (178 TWh).
Tschechische Republik
Bei der Vergütung für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen kann der Anlagenbetreiber in der Tschechischen Republik bei Anlagen der Baujahre bis 2010 zwischen einem grünen Bonus auf den normalen Strompreis oder einem Einspeisetarif für einen Zeitraum von 20 Jahren wählen. Die Tarife werden jährlich im Voraus für jeweils ein Kalenderjahr durch das Energieregulierungsamt (ERU) festgelegt. Die Gesetze sehen eine zweiprozentige Mindeststeigerung des Einspeisetarifs als Inflationsausgleich sowie jährliche Preisbeschlüsse des Energieregulierungsamts vor.
Seit dem Jahr 2013 wurde eine Sondersteuer auf die Einspeisetarife in Höhe von 10 % eingeführt, welche zum 1.1.2023 um weitere 10 %-Punkte erhöht wurde.
In der Tschechischen Republik ist bei einer installierten Kapazität von 2,1 GW der Anteil des Solarstroms auf lediglich 3 % im Jahr 2015 angestiegen. In den vergangenen Jahren entstanden regelmäßig neue Anlagen nur auf Dächern.
Die Vergütung für elektrische Energie aus Solarstromanlagen wird nach den Gesetzen des „Conto Energia“ mit einem festen Einspeisetarif je kWh Strom für 20 Jahre geregelt. Es besteht ein Einspeisevorrang für Strom aus Solarstromanlagen. Zudem erhält der Anlagenbetreiber in Italien die Vergütung aus dem Börsenverkauf des Stroms. Letztere schwankt und hängt insbesondere von der Zonenzugehörigkeit (Region) ab.
Aufgrund der Änderungen des Gesetzes Nr. 91 vom 24.6.2014 wurden die Conto Energia-Tarife verändert, wobei Anlagenbetreiber beispielsweise Vergütungskürzungen bei Verlängerung der Laufzeit der Vergütung wählen konnten.
In Italien ist bei einer installierten Kapazität von 18,9 GW der Anteil des Solarstroms auf 7 % im Jahr 2015 angestiegen. Aufgrund der günstigen meteorologischen Bedingungen, der günstigen Investitionspreise für Photovoltaik und der steigenden Marktvergütungen für Strom wurden seit 2019 wieder zahlreiche Freiflächen-Photovoltaikanlagen geplant bzw. errichtet.